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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1)          Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit uns (Voltaik Check OHG ) und unseren Kunden*innen. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des*r Kunden*in werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Als Zustimmung gilt nicht, wenn wir in Kenntnis der AGB des*r Kunden*in die Lieferung an ihn*sie vorbehaltlos ausführen. 

(2)          Wir bieten unsere Waren, Dienstleistungen und Schulungen nur zum Kauf bzw. zur Buchung an, soweit es sich bei dem*r Kunden*in um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer nach § 14 BGB). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern*innen (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. 

(3)          Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (Ware), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des*r Kunden*in gültigen Fassung. 

(4)          Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des*r Kunden*in in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des*r Erklärenden bleiben unberührt. 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen 

(1)          Die Einzelheiten zu Verträgen über den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung, finden sich im jeweiligen Angebot. 

(2)          Unsere Angebote im Internet sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dies gilt auch, wenn wir dem*r Käufer*in Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. 

(3)          Der Vertrag kommt durch Bestellung der Ware oder der Dienstleistung durch den*ie Kunden*in (Vertragsangebot) und Annahme durch uns zustande. Die Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail), in welcher wir dem*r Kunden*in die Ausführung der Bestellung oder die Auslieferung der Ware bestätigen (Auftragsbestätigung). Die bloße Zugangsbestätigung oder die Bestellbestätigungsemail des Onlineshops stellen noch keine Annahme der Bestellung dar. Sofern sich aus der Bestellung des*r Kunden*in nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot des*r Kunden*in innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei uns anzunehmen. 

(4)          Auf Anfrage erstellen wir dir ein individuelles Angebot, welches wir dir in Textform übermitteln und an das wir uns fünf Tage gebunden halten. In diesem Fall kommt der Vertragsschluss vorbehaltlich der Produktverfügbarkeit durch Annahme unseres Angebotes durch entsprechende Bestellung bzw. Bestätigung des Angebotes durch den*ie Kunden*in zustande. 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages bei Schulungen

(1)          Einzelheiten zu Schulungen finden sich im jeweiligen Angebot. 

(2)          Unsere Schulungsangebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 

(3)          Du kannst ein verbindliches Vertragsangebot (Anmeldung) über das Online-Anmeldesystem abgeben. 

(4)          Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch die Anmeldebestätigung in Textform (z. B. E-Mail). 

(5)          Auf Anfrage erstellen wir dir ein individuelles Angebot, welches dir in Textform zugesandt wird und an das wir uns sieben Tage gebunden halten. Du nimmst das Angebot durch eine Bestätigung in Textform an. 

(6)          Die Abwicklung der Anmeldung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Du hast deshalb sicherzustellen, dass die von dir bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. 

§ 4 Leistungserbringung bei Dienstleistungen und Schulungen

(1)          Soweit Dienstleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Angebotsbeschreibung ergebenden Einzelleistungen. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte. 

(2)          Soweit Schulungen Vertragsgegenstand sind, erfolgt die Durchführung der Schulungen in der in den jeweiligen Angeboten beschriebenen Form zu den vereinbarten Terminen. 

(3)          Soweit die Durchführung der Schulungen von der Teilnehmerzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindest-Teilnehmerzahl aus den jeweiligen Angeboten. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informieren wir dich spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden der gebuchten Schulung. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. 

(4)          Kostenlose Schulungen begründen keinen Anspruch auf Durchführung. 

(5)          In Zusammenhang mit der Nutzung von Schulungsräumen und Objekten hast du die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Du musst dich an unsere Weisungen bzw. die Weisungen des*r Schulungsleiters*in halten. 

§ 5 Lieferbedingungen

(1)          Bei den von uns angegebenen Lieferterminen handelt es sich um unverbindliche Liefertermine. Die Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies konkret vereinbart wurde. Bei Vorkasse erfolgt die Versendung der Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises sowie der Transport- und Versandkosten. 

(2)          Sofern wir verbindliche Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z. B. Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den*ie Kunden*in hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb des neuen Liefertermins nicht verfügbar, wird der*ie Käufer*in unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. In diesem Fall sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als Fall der zum Rücktritt berechtigenden Nichtverfügbarkeit der Ware gilt, wenn uns der Zulieferer nicht beliefert und uns hierfür kein Verschulden trifft. 

(3)          Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesen Fällen mit der Übergabe auf den*ie Kunden*in über. 

(4)          Auf Verlangen und Kosten des*r Kunden*in kann die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt werden (Versendungskauf). In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. In Einzelfällen erfolgt die Lieferung hierbei direkt vom Hersteller an den*ie Kunden*in (Streckengeschäft). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Sofern von dem*r Kunden*in gewünscht, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung. 

(5)          Für Bestellungen über den Onlineshop erfolgt die Lieferung nur innerhalb Deutschland. Für Lieferungen in andere Länder setze dich bitte direkt mit uns in Verbindung. 

(6)          Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den*ie Kunden*in im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem*r Kunden*in hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit). 

(7)          Kommt der*ie Kunde*in in Annahmeverzug, unterlässt er*sie eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von dem*r Kunden*in zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 50,00 für Bearbeitungskosten. Zusätzlich berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 10,00 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem*r Kunden*in bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 

(8)          Das Warenausgangsdatum kann im Kundenauftrag maximal zwei Wochen ab dem Tag der ersten Verfügbarkeit in die Zukunft geschoben werden. Solange werden wir die Artikel lagern. Danach behalten wir uns die Stornierung gegen Gebühr gem. § 9 (10) vor oder erstellen einen neuen Auftrag mit dem frühesten Warenausgang zum Erstellungszeitpunkt und Preissetzung des neuen Auftrags.

§ 6 Preise sowie Transport- und Versandkosten

(1)          Bei den von uns genannten und in den jeweiligen Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise stellen – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer dar. Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der*ie Kunde*in berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

(2)          Transport-, Verpackungs- und Versandkosten sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet, es sei denn, es wurde eine versandkostenfreie Lieferung vereinbart. Ebenso verhält es sich mit den Kosten einer ggf. von dem*r Kunden*in gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben sind ebenfalls von dem*r Kunden*in zu tragen. 

(3)          Alle Versendungen für Bestellungen über den Online-Shop innerhalb Deutschlands ab EUR 4.000,00 .

(4)          Transportkosten werden anhand des Gewichtes und dem Volumen der bestellten Waren berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wie weit die Lieferadresse von unserem Lager entfernt ist. Bei Modulmengen bis 10 Stück sowie Trägerprofilen bis 12 Stück, wird ein Sperrgutaufschlag von EUR 70,00 zusätzlich berechnet. 

(5)          Transportkosten für Lieferungen für das europäische Ausland werden anhand des Gewichtes und der Postleitzahl des*r Empfängers*in berechnet. 

(6)          Bei Energiespeichersystemen kommt bei sämtlichen Versendungen ein Gefahrgutzuschlag hinzu. Dieser beträgt für Versendungen innerhalb Deutschlands EUR 20,00 und innerhalb von Europa EUR 30,00. 

(7)          Liegt eine umsatzsteuerfreie Lieferung gemäß §§ 4 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 6 a UStG vor, ist der/die Kunde*in verpflichtet, eine Gelangensbestätigung zu unterzeichnen und mit dem Firmenstempel gestempelt zurückzusenden. Die Rücksendung der Gelangensbestätigung hat innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe des Kaufgegenstandes zu erfolgen. Wird diese nicht eingereicht, wird die Umsatzsteuer nachberechnet. Das Eigentum am Kaufgegenstand bleibt bis zum Eingang der Gelangensbestätigung bzw. bis zur Zahlung der nachberechneten Umsatzsteuer vorbehalten. 

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1)          Voltaik Check OHG ist berechtigt, die Rechnung als elektronisches Dokument (z. B. PDF) per E-Mail an den*ie Kunden*in zu versenden (elektronischer Rechnungsversand). Rechnungen in Papierform werden nur im Ermessen von Voltaik Check OHG oder auf gesonderten Kundenwunsch erstellt. Der*ie Kunde*in hat uns eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche Rechnungen versandt werden sollen, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Die Zusendung einer Rechnung an die von dem*r Kunden*in zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gilt diesem als zugegangen, wenn der*ie Kunde*in uns eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben hat. 

(2)          Dem*r Kunden*in stehen die während dem Bestellvorgang angebotenen oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Er*sie kann zwischen einer Zahlung auf Rechnung oder per Vorauskasse wählen. Die Zahlung auf Rechnung ist nur nach erfolgreicher Bonitätsprüfung möglich. 

(3)          Die Zahlung wird mit Rechnungsstellung fällig, soweit hiervon abweichend keine andere Frist zur Zahlung vereinbart worden ist. Wir sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. 

(4)          Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen. 

(5)          Dem*r Kunden*in stehen gegen Zahlungsansprüche nur insoweit Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, als es sich um Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt und die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 

(6)          Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des*r Kunden*in gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). 

(7)          Wir sind zur Abtretung von Ansprüchen gegen den*ie Kunden*in an die S-Factoring GmbH, Markt 7, 04109 Leipzig berechtigt (Factoring). Im Falle des Factorings können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die S-Factoring GmbH, Markt 7, 04109 Leipzig Ostsächsische Sparkasse Dresden, IBAN: DE85 850 503 00 55 49 99 04 41, BIC: OSDDDE81XXX geleistet werden. Im Falle eines Factorings informieren wir den*ie Kunden*in (z. B. durch entsprechende Hinweise auf der Rechnungsstellung). 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1)          Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. 

(2)          Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der*ie Kunde*in hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 

(3)          Bei vertragswidrigem Verhalten des*r Kunden*in, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der*ie Kunde*in den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem*r Kunden*in zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 

(4)          Der*ie Kunde*in ist, solange er*sie nicht in Zahlungsverzug ist, befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: 

1. a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Vornahme für uns erfolgt und wir daher als Hersteller gelten, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bleibt bei einer Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungsendbeträge (inkl. Umsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Ist die Sache des*r Kunden*in als Hauptsache anzusehen, so hat der*ie Kunde*in uns anteilsmäßig das Miteigentum zu übertragen, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der*ie Kunde*in verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 

1. b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte sowie diejenigen Forderungen des*r Kunden*in bezüglich der Ware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seinen Abnehmer oder Dritten entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der*ie Kunde*in schon jetzt in vollem Umfang/in Höhe unserer etwaigen Forderungen oder unseres Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des*r Kunden*in gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 

1. c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der*ie Kunde*in neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange sie noch nicht fällig ist oder der*ie Kunde*in seinen*ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner*ihrer Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der*ie Kunde*in uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner*in bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des*r Kunden*in zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie die Einziehungsermächtigung zu widerrufen. 

1. d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des*r Kunden*in Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 

§ 9 Gewährleistung

(1)          Für die Rechte des*r Kunden*in bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderbestimmungen bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an eine*n Verbraucher*in, auch wenn diese*r sie weiterverarbeitet hat (Unternehmerregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Unternehmerregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den*ie Kunden*in oder eine*n andere*n Unternehmer*in z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 

(2)          Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 

(3)          Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch Werbung, öffentliche Äußerungen und Anpreisungen des Herstellers oder sonstiger Dritter. Garantien im Rechtssinne erhält der*ie Kunde*in durch uns nicht. 

(4)          Die Mängelansprüche des*r Kunden*in setzen voraus, dass er*sie seinen*ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den*ie Kunden*in oder an den von ihm*r bestimmten Dritten zu untersuchen. Die Untersuchung hat durch sachkundiges Fachpersonal zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Versäumt der*ie Kunde*in die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 

(5)          Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

(6)          Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der*ie Kunde*in den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der*ie Kunde*in ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 

(7)          Der*ie Kunde*in hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der*ie Kunde*in die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. 

(8)          Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir von dem*r Kunden*in die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den*ie Kunden*in nicht erkennbar. 

(9)          Ansprüche des*r Kunden*in auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von §§ 10, 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 

(10)        Grundsätzlich ist eine Rückgabe oder Stornierung von gekauften Waren ausgeschlossen. Sollten wir eine Rückgabe oder Stornierung dennoch akzeptieren, fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr oder Stornogebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes an, mindestens jedoch EUR 100,00. Der Artikel ist dabei in einem einwandfreien Zustand und in Originalverpackung zurückzusenden. Für den Rückversand der Ware ist der*ie Kunde*in selbst verantwortlich. Für Produkte, die im Kundenauftrag individuell bestellt werden, ist die Rückgabe oder Stornierung ausgeschlossen. Werden Produkte in vertriebsbegleitenden Aktionen wie der Verfügbarkeitsgarantie oder Aktionen von Herstellern oder vergleichbare Rabattierungen wie einer verlängerten Garantie oder einer kostenlosen Beigabe anderer Artikel angebotenen ist keine Stornierung möglich. 

§ 10 Haftung

(1)          Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und in allen anderen gesetzlichen geregelten Fällen. 

(2)          Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur 

1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

1. b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der*ie Vertragspartner*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(3)          Die sich aus § 10 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des*r Kunden*in nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(4)          Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der*ie Kunde*in nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

(5)          Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung. 

(6)          Der*ie Kunde*in akzeptiert, dass er*sie die zur Verfügung gestellten Texte und Daten sorgfältig zu prüfen hat und für eventuelle Fehler Voltaik Check nicht haftbar machen kann. Voltaik Check übernimmt keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel der Texteinhalte, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit. 

§ 11 Verjährung

(1)          Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. 

(2)          Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445 b BGB). 

(3)          Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des*r Kunden*in, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des*r Kunden*in gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. 

§ 12 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1)          Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen ist unser Lager in 26802 Neermoor Borgwardring 19a

(2)          Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem*r Kunden*in gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

(3)          Ist der*ie Kunde*in Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München. Entsprechendes gilt, wenn der*ie Kunde*in Unternehmer*in im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den*ie Kunden*in an seinem*ihrem Geschäftssitz zu verklagen. 

§ 13 Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Onlineshop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. 

§ 14 Voltaik Check Bonussystem 

(1)          Für Bestellungen über unseren Online-Shop gewähren wir nach Kundenvereinbarung ein Bonussystem. Das Bonussystem ist aufgeteilt in “Statuspunkte” und “Prämienpunkte. 

(2)          Statuspunkte haben keinen monetären Wert, sondern dienen lediglich zur Einstufung eines*r Kunden*in. Je nach Höhe der erreichten Statuspunkte können verschiedenen Partner*innen-Stufen (Bronze-, Silber-, Gold- oder Platin-Partner*in) erreicht werden, wodurch der*ie entsprechende Kunde*in ein erhöhtes Servicelevel, Preisreduktionen oder Marketingunterstützung erhält. Die jeweiligen Status-Privilegien sind auf einer dafür vorgesehenen Landingpage näher definiert. 

(3)          Prämienpunkte haben einen rein monetären Charakter und können ausschließlich bei Bestellungen unter Verwendung des Voltaik Check OHG Onlineshops eingelöst werden. Der*ie am Bonussystem teilnehmende Kunde*in erhält bei Bestellung über den Onlineshop für jede volle EUR 10,00 netto Umsatz 1 Prämienpunkt auf seinem*ihrem Punktekonto gutgeschrieben. Prämienpunkte können anschließend gesammelt oder bei neuen Bestellungen eingelöst werden. Sofern Prämienpunkte eingelöst werden, wirken sich diese umsatzschmälernd auf die neue Bestellung aus. Hierbei gilt: 1 Prämienpunkt entspricht EUR 0,05. 

(4)          Verfahren (Gutschrift, Einlösung, Abzug und Verfall) 

 
(5)          Teilnahmebedingungen: Zur Teilnahme am Voltaik Check OGH Bonussystem sind durch den Vertrieb der Voltaik Check OGH freigehaltene Unternehmen mit einem Zugang zum VoltaikCheck OHG Onlineshop berechtigt. Voltaik Check OHG behält sich das Recht vor, einzelne Unternehmen wie z. B. Händler, Großabnehmer, Hersteller vom Bonussystem auszuschließen. 

(6)          Ausschluss vom Bonussystem: Kunden*innen können auch jederzeit, also auch nachträglich, vom Voltaik check OHG Bonussystem ausgeschlossen werden. Gründe hierfür können z. B. Sondervereinbarungen mit dem*r Kunden*in, Zahlungsverzug, ein über den*ie Kunden*in eröffnetes Insolvenzverfahren oder gerichtliche Streitigkeiten sein. Sofern ein*e Kunde*in nachträglich vom Voltaik Check OHG Bonussystem ausgeschlossen wird, werden seine*ihre Prämien- und Statuspunkte ersatzlos gestrichen.